1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Spielfilm-Wettbewerb aus.
1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Spielfilme in abendfüllender Länge aus Deutschland, Polen und Tschechien bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, die mit englischen Untertiteln als unverschlüsselte DCP vorliegen.
1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das jeweils vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. Zugelassen sind Langspielfilme, soweit es sich um den ersten, zweiten oder dritten Spielfilm eines Regisseurs / einer Regisseurin oder Ko-Regisseurs / Ko-Regisseurin handelt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Spielfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.
1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus.
1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.
3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.
4. Der Neiße-Fisch: Bester Spielfilm ist mit 10.000 Euro dotiert und wird als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin des Preisträgerfilms vergeben.
5. Die Jury vergibt ebenfalls:
- Neiße Fisch: Beste darstellerische Leistung dotiert mit 1.000 Euro
- Neiße Fisch: Bestes Szenenbild dotiert mit 3.000 Euro
- Neiße Fisch: Bestes Drehbuch dotiert mit 1.000 Euro
6. Der Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbs, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.