Reglements & Einreichungen

Vorbemerkungen

Das Neiße Filmfestival findet jedes Jahr im Mai in Zittau, Görlitz und Großhennersdorf sowie an weiteren Veranstaltungsorten in Sachsen und grenzüberschreitend in Polen und Tschechien statt. Veranstalter ist der Kunstbauerkino e.V. in Großhennersdorf (Deutschland).

Die Filmanmeldung ist vom 1. September bis zum 31. Dezember als Einreichung hier auf der Homepage oder auf filmfreeway.com möglich.

Sind Filmemacher*innen Mitglied in für das Neiße Filmfestival relevanten Fördermittel-Entscheidungsgremien, können ihre Filme nicht ins Programm aufgenommen werden.

Die Anwesenheit der Regisseurin / des Regisseurs oder einer an der Produktion des eingereichten Films beteiligten Person ist erwünscht, insbesondere zur Preisverleihung des Neiße Filmfestivals.

Die Einreichung des Films zum Festival bedeutet die Anerkennung der Festival-Reglements. Gerichtsstand ist Dresden.

Reglement Wettbewerb Spielfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Spielfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Spielfilme in abendfüllender Länge aus Deutschland, Polen und Tschechien bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, die mit englischen Untertiteln als unverschlüsselte DCP vorliegen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das jeweils vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. Zugelassen sind Langspielfilme, soweit es sich um den ersten, zweiten oder dritten Spielfilm eines Regisseurs / einer Regisseurin oder Ko-Regisseurs / Ko-Regisseurin handelt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Spielfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus.

1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der Neiße-Fisch: Bester Spielfilm ist mit 10.000 Euro dotiert und wird als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin des Preisträgerfilms vergeben.

5. Die Jury vergibt ebenfalls:

  • Neiße Fisch: Beste darstellerische Leistung dotiert mit 1.000 Euro
  • Neiße Fisch: Bestes Szenenbild dotiert mit 3.000 Euro
  • Neiße Fisch: Bestes Drehbuch dotiert mit 1.000 Euro

6. Der Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbs, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Dokumentarfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Dokumentarfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Dokumentarfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien in abendfüllender Länge bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, die mit englischen Untertiteln als unverschlüsselte DCP vorliegen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Dokumentarfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus.

1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der Neiße Fisch: Bester Dokumentarfilm ist mit 5.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

5. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden –Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Kurzfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Kurzfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Kurzfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, die als unverschlüsselte DCP mit englischen Untertiteln vorliegen. Bevorzugt eingeladen werden Filme von Filmschulen und vergleichbaren Institutionen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Kurzfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die Laufzeit der eingereichten Filme sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der Neiße Fisch: Bester Kurzfilm ist mit 1.500 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

5. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden –Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Spezial-Preis

1. Der Filmverband Sachsen vergibt einen Spezial-Preis in Höhe von 1.000 Euro.

2.1 Der Preis wird vergeben für einen Spiel-, Dokumentar- oder Kurzfilm aus dem gesamten Festivalprogramm, der sich im Besonderen dem Verständnis der kulturellen und ethnischen Unterschiede verschiedener Länder oder den vorhandenen Gemeinsamkeiten widmet, der sich mit Respekt und Toleranz der jeweilig anderen Kultur nähert und/oder einen filmischen Blick über die Grenze zum Nachbarland wirft und damit den Weg zum Dialog bereitet.

3. Die in diesen Wettbewerb aufgenommenen Filme können sowohl Produktionen der teilnehmenden Länder oder aber auch ein filmischer Blick zu den Menschen eines Nachbarlandes sein.

4. Der Veranstalter nominiert den Reglements entsprechende Filme aus dem Festivalprogramm.

5. Durch das Festival wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

6. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

Reglement Publikumspreise

1. Vergeben wird je ein Publikumspreis für einen Spiel-, einen Dokumentar- und einen Kurzfilm.

2. Die drei Publikumslieblinge werden durch die Festivalbesucher*innen aus dem gesamten Festivalprogramm in direkter Abstimmung gewählt. Davon ausgeschlossen sind die Reihen "Fokus", "Panorama Weekend" und "Retrospektive".

3.1 Der Neiße Fisch: Publikumspreis Spielfilm ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

3.2 Der Neiße Fisch: Publikumspreis Dokumentarfilm ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

3.3 Der Neiße Fisch: Publikumspreis Kurzfilm ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

Die Reglements wurden in Deutsch verfasst und ins Polnische, Tschechische und Englische übersetzt. Bei Widersprüchen zwischen deutscher, polnischer, tschechischer und englischer Version hat die deutsche Version Vorrang.